Das Sachverständigenbüro Novak erstattet Gutachten über den Mietwert von Wohnraum und von Gewerberaum.
Für den Mietwert von frei finanziertem Wohnraum ist die ortsübliche Vergleichsmiete maßgebend. Der Begriff "ortsübliche Vergleichsmiete" ist in § 558 Abs. 2 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) wie folgt definiert:
"Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist."
Für die Erstattung eines Mietwertgutachtens ist eine Besichtigung der betreffenden Räume durch den Immobiliengutachter unverzichtbar. Außerdem sind diverse Unterlagen erforderlich: